LEADER Eisacktaler Dolomiten – Öffentliche Bekanntmachung
Eisacktal/Brixen – Bekanntmachung betreffend die Bildung von Arbeitsgruppen zur Beteiligung am partizipativen Prozess zur Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie LEADER Eisacktaler Dolomiten 2023-2027
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 100 vom 31.01.2023 wurde das Umsetzungsdokument für die ländliche Entwicklung des GAP-Strategieplanes 2023-2027 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol genehmigt. Das Dokument sieht mit den Interventionen SRG05 und SRG06 für ländliche Gebiete wiederum die Möglichkeit zur Teilnahme am LEADER-Programm vor. SRG05 sieht eine vorbereitende Unterstützung bei der Ausarbeitung von lokalen Entwicklungsstrategien (LES) für LEADER vor. SRG06 hingegen unterstützt die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER.
Die Autonome Provinz Bozen - Südtirol hat am 16.03.2023 die öffentliche Bekanntmachung zur Auswahl der Lokalen Entwicklungsstrategien 2023-2027 und der Lokalen Aktionsgruppen im Sin-ne einer Bewerbung zur Teilnahme am LEADER-Programm 2023-2027 veröffentlicht.
Darauf aufbauend hat die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Eisacktaler Dolomiten in ihrer Sitzung vom 21.03.2023 beschlossen, sich unter Beteiligung der Gemeinden Lajen, Lüsen, Rodeneck, Villnöss, Brixen mit den Fraktionen des Ploseberges, Klausen mit der Fraktion Gufidaun und Mühlbach mit der Fraktion Spinges wiederum als LEADER-Gebiet für den Programmplanungszeitraum 2023-2027 zu bewerben.
Um den einschlägigen Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 2021/1060 sowie der EU-Verordnung Nr. 2021/2115 Rechnung zu tragen und a priori die Einbindung der örtlichen Bevöl-kerung in die Entwicklung der Strategie gemäß Art. 32 der EU-VO 2021/1060 und somit eine Entwicklung „von unten nach oben“ (bottom-up) anzustreben, ist es Absicht der LAG Eisacktaler Dolomiten, Arbeitsgruppen zur Ausarbeitung der Strategien und Inhalte für eine Kandidatur als LEADER-Gebiet im Förderzeitraum 2023-2027 einzurichten.
Aus diesem Grund bittet die Lokale Aktionsgruppe Eisacktaler Dolomiten alle interessierten Vertreter von Interessensgruppen in den o.g. Gemeinden und Fraktionen
innerhalb Dienstag, 11. April 2023 ihr Interesse zur aktiven Mitarbeit an der Programmplanung und die Bildung entsprechender Entscheidungsgremien für LEADER 2023-2027 zu bekunden und ihren Kontakt (Postadresse, Telefon, E-Mail) zu hinterlegen.
Welche sind die konkreten Aufgaben der Arbeitsgruppenmitglieder?
1. Verbindliche Teilnahme an den Treffen der Arbeitsgruppen auf Gemeindeebene (voraussichtlich 1 Treffen im Zeitraum April-Mai 2023)
2. Aktive Vertretung der Interessen des eigenen Wirkungsbereiches bzw. der eigenen Organisation in der/den Arbeitsgruppe/n
3. Kommunikation und Rückkopplung der Inhalte und Einholen von inhaltlichen Vorschlägen zur Programmplanung innerhalb der eigenen Reihen/Organisation
4. Teilnahme an einem gemeinsamen Informations- und Abstimmungstreffen zur ab-schließenden Diskussion der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027
5. Vorbereitung konkreter Inhalte für die Entwicklungsstrategie des LEADER-Gebietes Eisacktaler Dolomiten im Programmplanungszeitraum 2023-2027
Modalitäten der Anmeldung
Wir bitten interessierte Personen/Organisationen um Übermittlung eines Schreibens/E-Mails an die Lokale Aktionsgruppe Eisacktaler Dolomiten – Säbenertorgasse 3, 39042 Brixen bzw. in-fo@eisacktalerdolomiten.eu innerhalb Dienstag,
11. April 2023 – 12.00 Uhr mit der Angabe nachfolgender Daten zur Kontaktperson:
Vorname, Nachname
Gemeinde des LEADER-Gebietes (auf welche sich der Schwerpunkt der jeweiligen Tätigkeit bezieht)
Organisation (Organisation oder Gruppierung, für welche sie die Interessensvertretung übernimmt)
Kontakt (Post-Adresse, E-Mail, Telefon)
Interessierte können alternativ dazu gerne auch innerhalb April 2023 einen Online-Fragebogen unter www.eisacktalerdolomiten.eu ausfüllen, der in Kürze veröffentlicht wird, und über diesen ihr Feedback zur Strategieentwicklung geben und die eigenen Kontaktdaten im Hinblick auf die weitere Einbeziehung in den partizipativen Prozess hinterlassen.
Hinweis:
Für die Teilnahme an den Arbeitsgruppen ist keine finanzielle Entschädigung vorgesehen.