Zurzeit ist kein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen geöffnet.
Lokalen Aktionsgruppe Eisacktaler Dolomiten

Plan zur Selbstevaluierung der LAG Eisacktaler Dolomiten

Hintergrund

Laut Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELR) der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ist jede LAG in ihrem Gebiet im Rahmen von LEADER zur fortlaufenden „Überprüfung der erreichten Fortschritte der Projekte und der Umsetzung der Strategie unter gleichzeitiger Unterstützung und Animierung der Verantwortlichen für die Projektverwaltung“ verpflichtet.

Darüber hinaus ist die LAG laut ELR verpflichtet, „die notwendigen Informationen für eine anfängliche Diagnose, für die Bewertung des Innovationsumfangs und des demonstrativen Charakters der Aktion vorzulegen, um deren Wirkungen messen zu können. Die operationellen Funktionen (Verwaltung und Kontrolle der LEADER-Initiativen, Fortschritt des LEP, Erfassung und Übermittlung der Daten) sind ausschließliche Aufgabe der LAG, die ihre Strukturen entsprechend zu organisieren haben.

Laut LEP Eisacktaler Dolomiten ist zudem unter Kapitel 8.2 (Monitoring, Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Vorhaben) „im Zuge der Umsetzung der gegenständlichen Entwicklungsstrategie, entsprechend der gängigen Praxis in der Umsetzung von EU-Förderprogrammen auch eine Evaluierung zur Halbzeit des Förderzeitraumes geplant (voraussichtlich im Jahr 2018). In diesem Zusammenhang werden sämtliche Inhalte der Entwicklungsstrategie und des Aktionsplanes auf deren Validität überprüft und eventuelle Änderungen angebracht. In diesem Zusammenhang ist auch die Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit in Form einer geeigneten Veranstaltung zum Halbzeitbericht und zur Zwischenevaluation geplant.“ Aus diesen allgemeinen Vorgaben ergibt sich deshalb die Notwendigkeit einer jeden LAG, geeignete Maßnahmen zur Selbstevaluierung der eigenen Tätigkeit und der Tauglichkeit der Lokalen Entwicklungsstrategie zu treffen.

Definition der Selbstevaluierung der LAG

In der Förderperiode 2014-2020 sind grundsätzlich zwei Formen der Evaluierung, in unterschiedlichen Zeitabschnitten von der Durchführung bis zum Programmabschluss vorgesehen:

  • Programmbegleitende Evaluierung im Zuge der Umsetzung der Programme
  • Ex-post-Evaluierung nach Abschluss der Programme

Unter Evaluierung verstehen wir die Bewertung von Projekten, Prozessen oder Programmen in Bezug auf deren Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit. Im Rahmen der durch Strukturfondsmittel finanzierten Förderprogramme sind Evaluierungen zur Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung von Programmen sowie zur Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und der Auswirkungen vorzunehmen. Ziel der Monitoring- und Evaluierungsaktivitäten ist es schlussendlich, die eigene Tätigkeit in den verschiedensten Phasen und Arbeitsschritten zu verbessern.

Durch die programmbegleitende und Ex-Post-Evaluierung werden die Wirksamkeit und Effizienz und die Auswirkungen des LEP (Lokalen Entwicklungsplans) auf den Prüfstand gestellt. Diese Evaluierungsform trägt dem Schwerpunkt der EU-Kommission Rechnung, die Ergebnisse und Wirkungen der Förderung zu bewerten und die Veränderungen, die durch die Umsetzung des Programms in der Leader Region entstehen, zu dokumentieren.

Nachdem der Lokale Entwicklungsplan mittels der Durchführung der Aufrufe, der Einreichung und Genehmigung der Projekte in Umsetzung ist, wird das Monitoring und die Evaluierungstätigkeiten – aufbauend auf die Ausführungen in den Kapitel 8.1 und 8.2 des LEP durch gegenständlichen Plan zur Selbstevaluierung detaillierter dargestellt und formalisiert.

Definition der Evaluierungsebenen

Bei der Evaluierung und Bewertung auf Ebene der LAG sollen zwei verschiedene Ebenen betrachtet werden:

  1. Ebene: Monitoring und Evaluierung zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der Lokalen Entwicklungsstrategie
    Dazu tragen insbesondere die Bewertung der Interventionslogik der Lokalen Entwicklungsstrategie in Bezug auf Bedarf und Nachfrage im Gebiet sowie die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen des Lokalen Aktionsplans im Sinne der Erreichung vorgegebener Zielvorgaben bei. Dazu zählen insbesondere die Bewertungsaktivitäten, die von der LAG durchgeführt werden, um die Fortschritte einzuschätzen, die in der Umsetzung des LEP hinsichtlich der Aufrufe und der eingereichten Projekte sowie der dadurch erreichten Output- und Ergebnisindikatoren festgestellt werden können.
    Durch diese Bewertungstätigkeiten werden u.a. die von den EU-Bestimmungen geforderten und vom Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum zu erhebenden Daten erfasst.
  2. Ebene: Monitoring und Evaluierung zur Bewertung des Mehrwerts durch LEADER
    Der Mehrwert in der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie ergibt sich dabei insbesondere durch:
    1. die Effizienz der Programmverwaltung;
    2. die Umsetzung von LEADER hinsichtlich der Sicherstellung der LEADER-Methode;
    3. den Mehrwert von LEADER.

Zentraler Inhalt dieser Ebene der Selbstevaluierung der LAG wird es also sein, diese drei Bereiche durch verschiedene Methoden zu erfassen und einzuschätzen, um den oben genannten Mehrwert von LEADER beschreiben zu können.
Ähnlich wie auf der ersten Ebene ist auch hier eine Erfassung und Monitoring vorgesehen, die hier aber im wesentlichen auf der Methodik der Erhebung durch entsprechende Fragebögen, durch mündliche Befragungen basiert. Während aber auf der ersten Ebene im wesentlichen die Erfassung der anfänglich definierten Zielindikatoren ansteht, wird auf dieser zweiten Ebene die Verbesserung des Sozialkapitals in den Mittelpunkt gestellt.

Die beiden Evaluierungsebenen werden der Verwaltungsbehörde dienen, die Einschätzung der Erreichung der vorgesehenen Zielvorgaben durchzuführen bzw. um zu bewerten, inwiefern die Umsetzung von LEADER den Kriterien der Wirksamkeit und Effizienz durch die Erreichung vorher quantifizierter Entwicklungsziele entspricht.

Für die LAG bietet die Evaluierung die Möglichkeit über die Verwendung der öffentlichen Ressourcen Rechenschaft abzugeben und die Einschätzung der Projektträger und Begünstigen zu erfassen. Letztendlich sollen die Ergebnisse der durchgeführten Evaluierung nützliche Hinweise für die weitere Umsetzung bzw. Anpassung der Lokalen Entwicklungsstrategie und deren Verwaltung durch die LAG sowie die Bewertung des Programms zur ländlichen Entwicklung auf Landesebene liefern.

Spezifische Inhalte der Selbstevaluierung der LAG

Die Selbstevaluierung der LAG umfasst insbesondere folgende Ebenen, Bereiche und Themenfelder:

  1. Monitoring und Evaluierung zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz
    1. Interventionslogik der Lokalen Entwicklungsstrategie – Bedarf und Nachfrage im Gebiet
      • Teilnahme an den Aufrufen der LAG zur Einreichung von Projektvorschlägen
      • Finanzielle Ausstattung und Nutzungsgrad der jeweiligen Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen
      • Geografische Verteilung der eingereichten/genehmigten Projekte
      • Abgleich der bisherigen Ergebnisse mit den Planungen in der lokalen Entwicklungsstrategie (SMART) sowie Genehmigungsrate der eingereichten Projekte
    2. Wirksamkeit und Effizienz der ausgewählten/durchgeführten Maßnahmen – Beitrag zur Zielerreichung
      • Abgleich mit den Zielen des LEP für jeden prioritären Themenbereich
      • Abgleich mit den Zielen des LEP je Untermaßnahme
      • Finanzieller Realisierungsgrad je Untermaßnahme
  1. Monitoring und Evaluierung zur Bewertung des Mehrwerts durch LEADER
    1. Effizienz der Programmverwaltung
      • Selbstbewertung der Programmverwaltung und des LAG-Managements
      • Bewertung der für die Programmverwaltung zur Verfügung stehenden Ressourcen
      • Bewertung der (zeitlichen) Effizienz der Verwaltungsabläufe
    2. Umsetzung der Prinzipien des CLLD-Ansatzes bzw. der LEADER-Methode
      • Anwendung der 7 Prinzipien der LEADER-Methode
      • Bekanntheitsgrad und Wahrnehmung des LEADER-Programms in der Öffentlichkeit
  1.  
  1. Strategische Analyse – Bewertung & Ausblick

Zeitplan zur Selbstevaluierung der LAG

Aufbauend auf die Vorgaben der EU, des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum und den Ausführungen im LEP Eisacktaler Dolomiten unter Kapitel 8.2 sind o.g. Ebenen, Bereiche und Themenfelder zu verschiedenen Zeitpunkten der Programmumsetzung zu erfassen. Diesbezüglich definiert die LAG Eisacktaler Dolomiten folgenden Zeitplan zur Selbstevaluierung:

  1. Zwischenevaluierung im Herbst 2019 – Winter 2019/2020
  2. Vorgezogene Abschluss-Evaluation nach Genehmigung sämtlicher Projekte durch die LAG
    (voraussichtlich im Jahr 2021)
  3. Abschluss-Evaluation nach vollständigem Abschluss des LEP Eisacktaler Dolomiten
    (voraussichtlich im Jahr 2023)

Brixen, am 21.05.2019

LAG Eisacktaler Dolomiten
Die Präsidentin
Sigrid Hasler

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete
ELER FEASR
Provinz Bozen
Leader
GRW

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